Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung von Medizinprodukten
Prüfung (STK) von Pflegebetten, Hubbadewannen, Patientenlifter, Steckbeckenspüler etc.
Pflegebettenprüfung, Pflegebettenüberprüfung,
Prüfung von Pflegebetten, Pflegebetten Überprüfung
Pflegebetten Prüfung, STK Pflegebetten
Aktive, nicht implantierbare Medizinprodukte müssen gemäß Medizinproduktgesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBV) einer wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden.
Als aktiv wird ein Medizinprodukt bezeichnet, wenn es mit Energie (z.B. Strom) betrieben wird. Nicht aktive (z.B. mechanische) Medizinprodukte müssen nur einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden, wenn der Hersteller dies vorschreibt.
Die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung wird bei uns oft auch abgekürzt als STK bezeichnet. Diese Bezeichnung stammt aus dem benachbarten Deutschland, in deren Verordnungen die wiederkehrende Prüfung als "Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)" genannt wird und somit auch von den deutschen Herstellern und in deren Begleitpapieren verwendet wird.
Prüfintervall und Umfang der Prüfung erfolgen nach den Angaben des Herstellers in den Begleitpapieren. Wenn der Hersteller keine Angaben über ein Prüfintervall und den Prüfumfang macht, ist die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung nach dem Stand der Technik durchzuführen und das Prüfintervall zwischen 6 und 36 Monaten festzulegen.
Eine vollständige Prüfung enthält folgende Prüfinhalte:
- Sichtprüfungen (z.B. Kabelführung, Netzanschlussleitung, Netzstecker, Kabelisolierung, Hubzylinder, Hydraulik, Auflagen, Beschädigungen, Pflegezustand, Gehäuse, Abdeckungen, Befestigung etc.)
- Elektrische Sicherheitsprüfungen (nach ÖVE/ÖNORM EN 62353:2015-11-01) Schutzleiter, Ableitströme, Isolationswiderstand
- Funktionsprüfung ( z.B. Steuerung/Verstelleinrichtungen, Endabschaltung, Bremsen, Verstellbarkeit etc.)
Rechtsgrundlage der Prüfpflicht:
Medizinproduktgesetz, Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung.
Unser Leistungsservice:
- Herstellerunabhängige, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung gem. MPG, MPBV und ÖVE/ÖNORM EN 62353 von elektromechanischen Medizinprodukten.
(z.B. Patientenlifter, Hubbadewannen, Pflege- / Krankenhausbetten, Steckbeckenspüler etc.)
- Herstellerunabhängige, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung gem. MPG, MPBV von mechanischen Medizinprodukten.
- Die Prüfung z.b. der Pflege-/Krankenhausbetten erfolgt ausschließlich durch firmeneigene und einschlägig TÜV-Zertifizierte Experten (Fachingenieure).
- Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfgutachtens und Prüfplakette.
- Evidenzhaltung der Prüftermine.
- Hygienische Prüfung von Steckbeckenspülern durch Prüfung der Wirksamkeit der Reinigung mittels KMNE Prüfanschmutzung - ÖNORM EN ISO 15883-1,3
- Temperaturmessung
- Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfgutachtens incl. Fotodokumentation
Für ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter unserer Serviceline
+43 664 53 96 490 zur Verfügung.
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