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Überprüfung von Bewegungsräumen in Kindergärten und Kinderkrippen

EnergieausweisBewegungsraum - Sicherheitsprüfung
Bewegungsraum Prüfung (Inspektion)
Prüfung von Bewegungsräumen mit Geräteraum
Überprüfung von Indoor-Spiel- und Bewegungsräumen

Die Betreiber eines Spiel- und Bewegungsraumes (z.B. der Bund, die Gemeinde, die Stadt, der private Kindergartenhalter, die Immobilienverwaltung etc.) haben durch geeignete Maßnahmen für eine widmungsgemäße Verwendung der Spiel- und Bewegungsräume zu sorgen; sie haben Gefahren in der Benutzung der Spiel- und Bewegungsräume selbständig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen einen sicheren Betrieb zu gewährleisten und einen vorzeitigen Verschleiß der Einrichtung zu verhindern.

Im Bereich der österreichischen Bundesverwaltung gibt es zudem eine generelle Regelung, dass die "NORMEN" welche auch den Stand der Technik repräsentieren, einzuhalten sind.
Daher ist der Betreiber eines Spiel- und Bewegungsraumes dafür verantwortlich, dass die notwendigen Inspektionen fristgerecht und von einem sachkundigen Prüfer (z.B. Ingenieurbüros f. Maschinenbau gem. § 33 (1) GewO) durchgeführt werden.

Gem. der ÖISS-Richtlinie: Indoor-Spiel- und Bewegungsräume, gelten für die Inspektion der Geräteausstattung  die Prüfungsinhalte und Prüfungsintervalle der ÖNORM EN 1176, Teil 7 Abschnitt 6  bzw. ÖNORM B 2609 und sollte zumindest wie folgt durchgeführt werden:

  1. Eine wöchentliche visuelle Routine-Inspektion
    (der konkrete Bedarf an visuellen Routine-Inspektionen hängt von der Nutzungs-Frequenz und -Intensität der jeweiligen Einrichtung ab)
  2. Eine jährliche Hauptinspektion durch Fachleute
    Gem. ÖNORM EN 1176-7:2020 Abschnitt  6.2.2  muss die jährliche Hauptinspektion von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, d. h. einer sachkundigen Person, die an der Installation nicht unmittelbar beteiligt war und nicht verantwortlich ist für mögliche Nachbesserungen oder Kosten.
    (siehe Verhaltensgrundsätze in CEN/TR 17207:2018)

Unser Leistungsservice:

  • Erstinspektion (Erstabnahme) nach Fertigstellung eines Bewegungsraumes sowie
  • Jährliche Prüfung (Hauptinspektion) gem. ÖISS-Richtlinie: Indoor-Spiel- und Bewegungsräume, ÖNORM B2609, ÖNORM EN 1176-7 Abschitt 6
  • Evidenzhaltung der Prüftermine
  • Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfbefundes bzw. Prüfgutachtens

Für ein unverbindliches Angebot  stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter unserer Serviceline
+43 664 53 96 490 zur Verfügung.

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