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Türenprüfung und Torüberprüfung gem. AM-VO
Abnahmeprüfung und Wiederkehrende Prüfung von automatischen Türen bzw. kraftbetätigten Türen und Tore

Prüfung kraftbetätigter Trennwände bzw. Trennvorhänge in Turnhallen
und Mehrzweckhallen gem. AM-VO

Der Betrieb automatischer Türanlagen bzw. kraftbetätigter Türen und Tore sowie kraftbetriebener Trennwände beinhaltet auch Pflichten hinsichtlich der Nutzsicherheit, die sowohl Betreiber als auch Arbeitgeber durch gesetzliche Vorgaben zu erfüllen haben.

In der so genannten Verkehrssicherungspflicht wird grundsätzlich festgehalten:
Derjenige, der ein Grundstück oder ein Gebäude Dritten (Besuchern, Patienten, Konsumenten, Gästen usw.) gegenüber zugänglich macht, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Dritten keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren erleiden.

Gem. § 7 AM-VO ist an automatischen Türen und Toren (Trennwände bzw. Trennvorhänge) vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung durchzuführen.

Gem. § 8 (1) AM-VO sind automatische Türen und Tore (Trennwände bzw. Trennvorhänge) mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen, ansonsten dürfen diese gem. § 6 (1) AM–VO nicht verwendet werden.

Gem. § 8 (2) AM-VO muss die wiederkehrende Prüfung mindestens folgende Prüfinhalte umfassen:

  1. Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten wie Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln.
  2. Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen wie Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen.
  3. Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen,Verriegelungen.

Prüfgrundlage: AM-VO
BGBl. II Nr. 164/2000 - BGBl. II Nr. 21/2010 (AM-VO und BauV-Novelle)

Unser Leistungsservice:

  • Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme gem. § 7 AM-VO
  • Wiederkehrende (Jährliche) Prüfung gem. § 8 AM–VO
  • Evidenzhaltung der Prüftermine
  • Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfbefundes bzw. Prüfgutachtens

Für ein unverbindliches Angebot  stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter unserer Serviceline
+43 664 53 96 490 zur Verfügung.

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